SPD-Fraktion Zell i.W. Zell im Wiesental, 9. Dezember 2024 Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln in den Ortsbudgets Im Rahmen des Haushaltsplans wird den Ortschaften jährlich jeweils ein Budget von derzeit 2.500 Euro zugewiesen, über das diese relativ frei verfügen können. Im Haushaltsplan für das Jahr 2024 sind diese Ortsbudgets wie folgt ausgewiesen. (Darstellung im Finanzhaushalt analog). Diese Budgets werden dazu genutzt, in den jeweiligen Orten kleinere Maßnahmen umzusetzen, wobei über die Budgets üblicherweise die notwendigen Materialien beschafft werden, während aus den örtlichen Bürgerschaften heraus in deutlich höherem Umfang Arbeitsleistungen erbracht werden. spd.wiesental@gmail.com Insgesamt handelt es sich bei den Ortsbudgets also um eine Einrichtung, die das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement fördert und gleichzeitig für die Ortschaften wie für die Gesamtstadt einen Mehrwert bietet, der deutlich über der Summe der Ortsbudgets liegt. Für die SPD-Fraktion im Gemeinderat ist es daher unstrittig, dass diese Budgets beibehalten werden müssen und perspektivisch auch eine Erhöhung erfahren sollten. Die Erfahrung uns den Ortschaften ist, dass die Ortschaftsbudgets wie oben beschrieben grundsätzlich sehr positiv beurteilt werden, allerdings durch das Prinzip der Jährlichkeit im Haushaltsrecht eingeschränkt werden. Konkret bedeutet dies, dass nicht genutzte Mittel zum Ende eines Jahres grundsätzlich verfallen, so dass ein Ansparen über zwei Jahre hinweg nicht möglich ist und ein möglicher Verfall des Budgets umgekehrt dazu animiert, weniger wichtige Maßnahmen durchzuführen. Der SPD Fraktion ist es daher wichtig, dass diese Ansätze zukünftig wieder gem. der Möglichkeit in § 21 Absatz 2 GemHVo für übertragbar erklärt werden. Seitens der Verwaltung besteht aufgrund der noch ausstehenden Eröffnungsbilanz und deren Fortschreibungen die Herausforderung, übertragene Mittel auszuweisen und nachzuverfolgen, weshalb in der aktuellen Haushaltsplanung das Instrument der Übertragbarkeit noch nicht genutzt wird. Ab dem Haushalt 2026 soll die Übertragbarkeit dann gegeben sein. Das ist für uns soweit grundsätzlich nachvollziehbar und tragbar. Um gleichwohl den Ortschaften die Übertragbarkeit bereits für den Haushalt 2025 zu ermöglichen, schlagen wir den übrigen Fraktionen hiermit vor, für eine faktische Übertragbarkeit zu sorgen. Konkret bedeutet dies, dass die Ortschaften wie geplant auch für 2025 jeweils ein Budget von 2.500 EUR erhalten. In 2025 nicht verausgabte Mittel werden dann in der Haushaltsplanung 2026 entsprechend erhöhend berücksichtigt. Dadurch wird erreicht, dass die Ortschaften faktisch die Möglichkeit zur Ansparung haben. Da es sich hierbei um eine politische Absichtserklärung handelt, benötigen die Ortschaften entsprechenden Vertrauensschutz, weswegen wir uns hiermit verpflichten, dieses Vorgehen im nächsten Jahr auch so umzusetzen